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   OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 56/12   

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https://dejure.org/2014,30931
OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 56/12 (https://dejure.org/2014,30931)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.09.2014 - 2 A 56/12 (https://dejure.org/2014,30931)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. September 2014 - 2 A 56/12 (https://dejure.org/2014,30931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO 43
    Feststellungsklage, Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 127.84

    Feststellungsklage - Steuerbescheid - Mangelnde Bekanntgabe - Nichtakt -

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 56/12
    Ein Widerspruchsverfahren scheidet aber aus, wenn ein Adressat einer beabsichtigten Regelung geltend macht, einen Bescheid nicht erhalten zu haben (BVerwG, Urt. v. 21. November 1986, NVwZ 1987, 330; BayVGH, Urt. v. 24. November 2011 - 20 B 11.1659 -, juris Rn. 34).

    Rechtschutz ist in einem solchen Fall im Wege der Feststellungsklage zu suchen (BVerwG, Urt. v. 21. November 1986 a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 24. November 2011 a. a. O. Rn. 25).

    Den Erfordernissen eines hinreichenden Rechtsschutzes entspricht es in einem solchen Fall, die Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO für statthaft zu halten mit der Maßgabe, dass die Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses begehrt wird (§ 43 Abs. 1 Alternative 1 VwGO), und zwar die Feststellung, dass der Verwaltungsakt nicht wirksam geworden ist und deshalb die mit ihm beabsichtigte Regelung nicht erreicht hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. November 1986 a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 24. November 2011 a. a. O. Rn. 25 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 24.11.2011 - 20 B 11.1659

    Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses richtige

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 56/12
    Ein Widerspruchsverfahren scheidet aber aus, wenn ein Adressat einer beabsichtigten Regelung geltend macht, einen Bescheid nicht erhalten zu haben (BVerwG, Urt. v. 21. November 1986, NVwZ 1987, 330; BayVGH, Urt. v. 24. November 2011 - 20 B 11.1659 -, juris Rn. 34).

    Rechtschutz ist in einem solchen Fall im Wege der Feststellungsklage zu suchen (BVerwG, Urt. v. 21. November 1986 a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 24. November 2011 a. a. O. Rn. 25).

    Den Erfordernissen eines hinreichenden Rechtsschutzes entspricht es in einem solchen Fall, die Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO für statthaft zu halten mit der Maßgabe, dass die Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses begehrt wird (§ 43 Abs. 1 Alternative 1 VwGO), und zwar die Feststellung, dass der Verwaltungsakt nicht wirksam geworden ist und deshalb die mit ihm beabsichtigte Regelung nicht erreicht hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. November 1986 a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 24. November 2011 a. a. O. Rn. 25 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 55/12

    Rückforderung von Versorgungsbezügen

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 56/12
    Widerspruch, Klage und Berufung (Senatsurt. v. heutigen Tage - 2 A 55/12- ) hiergegen hatten keinen Erfolg.
  • OVG Sachsen, 12.01.2012 - 2 A 81/11

    Versorgung, Bescheid, Bekanntgabe, Bekanntgabewillen

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 56/12
    9 Auf den Antrag des Klägers hat der Senat mit Beschluss vom 12. Januar 2012 - 2 A 81/11 - die Berufung auf Grundlage von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 313/11

    Festsetzung von Beiträgen; Streit um Zugang eines Heranziehungsbescheides;

    Mit einer solchen Feststellungsklage wird dann freilich nicht die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts - zweite Alternative des § 43 Abs. 1 VwGO -, sondern die Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses - erste Alternative des § 43 Abs. 1 VwGO - begehrt, und zwar die Feststellung, dass der Verwaltungsakt nicht wirksam (geworden) ist und deshalb die mit ihm beabsichtigte Regelung nicht erreicht hat (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 21.11.1986 - 8 C 127.84 -, NVwZ 1987, 330; VGH München, Urt. v. 24.11.2011 - 20 B 11.1659 -, NVwZ-RR 2013, 169 - jeweils zitiert nach juris; OVG Bautzen, Urt. v. 09.09.2014 - 2 A 56/12 -, juris, Rn. 25, 21 f.; OVG Schleswig, Urt. v. 17.08.2005 - 2 LB 59/04 -, juris; wohl auch VGH Mannheim, Beschl. v. 07.12.1990 - 10 S 2466/90 - juris (LS); VG Cottbus, Beschl. v. 08.02.2007 - 6 L 152/06 -, juris).
  • OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 55/12

    Rückforderung von Versorgungsbezügen

    Auch hierzu ist ein Berufungsverfahren anhängig - 2 A 56/12 -, über das der Senat mit Urteil mit heutigem Datum entschieden hat.
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